 |
Auch als Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) einer Kapitalgesellschaft oder Vorstand einer Aktiengesellschaft können Sie sich und Ihre Angehörigen steuerlich begünstigt versorgen.
Insbesondere bei Gesellschafter-Geschäftsführern und Vorständen ist eine betriebliche Versorgung sinnvoll, da die gesetzlichen sozialen Leistungen selten ausreichen und häufig nicht einmal wirken.
GGF, die immer noch in die Gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, verschenken häufig Geld, da eine richtige betriebliche Versorgung viel höhere Leistungen bei gleichem Aufwand gestattet und zudem steuerliche Vorteile hat.
Für die Gestaltung der betrieblichen Versorgung hat ein GGF weitestgehend freie Hand:
- Die Versorgung kann nach den individuellen Bedürfnissen gestaltet werden, also wahlweise mit/ohne Versorgung von biometrischen Risiken, wie Berufsunfähigkeit, Invalidität oder Tod (Witwe/r).
- Es besteht die Möglichkeit der flexiblen Gestaltung des Renteneintritts (vorgezogener bzw. hinausgeschobener Rentenbeginn).
- Bedarfsorientierte Bestimmung der Leistungshöhe (z.B. ans Gehalt gekoppelt), wahlweise als Kapital oder als Rente.
- Für den Aufbau des benötigten Versorgungskapitals müssen nicht unbedingt die klassischen Finanzierungsinstrumente, wie die häufig benutzte Rückdeckungsversicherung, verwendete werden. Auch alternative Finanzierungskonzepte können herangezogen werden, insbesondere Fondsanlagen, die zusätzliche steuerliche Anreize wegen § 8b KStG bieten.
Mitarbeiter von nextpension beraten Sie ausführlich zum Thema GGF Versorgung und erstellen Ihnen einen individuellen Versorgungsvorschlag. Ebenso prüfen wir bestehende Versorgungen auf mögliche Fehler. |