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Aufbau, Vereinheitlichung und Pflege von Versorgungswerken |
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Die Vereinheitlichung von Versorgungswerken nimmt bei komplexeren Gesellschaften einen immer höheren Stellenwert ein. Zu beträchtlichem Aufwand für die Administration können zunehmend haftungsrechtliche Probleme hinzukommen.
Um eine höhere Durchdringung bei der Entgeltumwandlung oder den Eigenvorsorgekonten (EVK) zu erreichen, bedarf es eines attraktiven Versorgungswerkes. Hier erstellt nextpension ein schlüsselfertiges Konzept.
Mögliche Haftungsfehler:
- Die Verträge ausgeschiedener Mitarbeiter reichen nicht aus die unverfallbaren Zusagen abzusichern.
- Das Risiko der Langlebigkeit ist durch alte Sterbetafeln nicht richtig abgesichert.
- Was hat der Vermittler meinem Mitarbeiter zugesagt?
- Gleichbehandlungsgrundsatz – Unisexverträge/
- Rabattierung.
- Die Rentenanpassungspflicht wird nicht erfüllt.
- Das Finanzamt kann die Ernsthaftigkeit einer Zusage anzweifeln.
- Der Arbeitgeber muss für Vertreteraussagen an seine Mitarbeiter einstehen.
- Fehlerhafte Verzichtserklärungen sind vorhanden.
- Mitarbeiter sind über Ihre Ansprüche nicht richtig informiert.
- Biometrische Risiken sind nicht rückgedeckt.
- Falsche Handhabung – z.B. bei Beitragszusage mit Mindestleistung ist kein versicherungsvertragliches Verfahren möglich.
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dialog@nextpension.de
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