Mit der änderung des Betriebsrentengesetzes vom 01. Januar 2002 räumte der Gesetzgeber Ihrem Mitarbeiter einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung über 4% seines Gehaltes durch Entgeltumwandlung ein.
Im Zuge dieser Gesetzesänderung sind in vielen Unternehmen beliebige Versorgungen eingerichtet und zugelassen worden. Dabei wurden häufig die Haftung des Arbeitgebers und die zusätzlich entstandene Verwaltung übersehen.
In vielen Unternehmen besteht dringender Handlungsbedarf, um eventuelle Haftungsrisiken aufzudecken.
nextpension prüft bestehende Versorgungen Ihrer Mitarbeiter und erstellt darauf aufbauend ein professionelles und belastbares Versorgungswerk mit minimaler Haftung für Sie als Arbeitgeber. nextpension bietet Ihnen ebenfalls die Möglichkeit des Outsourcings der kompletten betrieblichen Altersversorgung, was bei Unternehmen ab 200 Mitarbeitern zusätzlich freie personelle Kapazitäten schafft. |